Privatgespräche an der HTW Berlin
Telefondienstauftrag für Privatgespräche
Sie können an den dienstlichen Telefonanschlüssen der HTW gegen Entgeltberechnung Ihre privaten Telefonate führen. Grundlage hierfür sind die Vorgaben der Berechtigungsregelung im Fernsprechverkehr der HTW. Sie erhalten nach der Beantragung vom Adminstrator der TK-Anlage eine PIN zugeteilt, die zur Deklarierung als Privatgespräch und zur Erfassung der privaten Telefonentgelte dient.
Die Zuständigkeit für Privatgespäche liegt bei der ZHV II.
Ansprechpartner:
Formular zur Beantragung der privaten Nutzung [PDF, 155 KB]
Nutzungshinweise Privatgespräche [PDF, 10 KB]
Die Zuständigkeit für Privatgespäche liegt bei der ZHV II.
Ansprechpartner:
- Bernd Räke
Nutzungshinweise Privatgespräche [PDF, 10 KB]
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